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News von noeb
 NÖB: zu den ELER-Prioritätendatum : 08.04.2013 autor : G.Papke 
Forderungen des Netzwerks Ökologischer Landbaubetriebe EIC:EU-Priorität 4 (Art. 5 ELER-VO [2013])
Entwicklung ländlicher Raum im EIC

Das Netzwerk ökologischer Landbaubetriebe Eichsfeld ist als gemeinnütziger Verein ein Zusammenschluss von 30 landwirtschaftlichen Betrieben und ist seit 2002 in den hiesigen Prozessen der Regionalentwicklung beteiligt, so im Leader-Vorstand und -Beirat der RAG Eichsfeld.

Unsere Mitgliedsbetriebe sind Familienbetriebe mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche zwischen 30-200 ha, die nach der Wende als Wiedereinrichter entstanden sind,  und  arbeiten nach der EG-ÖKO-Verordnung .

Positiv zu bewerten ist aus der bisherigen Förderperiode die Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner in die Entscheidungsprozesse, negativ die Verengung auf die Themenfelder Dorferneuerung, Ländlicher Wegebau und Revitalisierung von Brachflächen. Die Erörterung und Begleitung von innovativen Projekten erfolgte  in der Region in der Regel nicht. Für die künftige Förderperiode muss der Fokus aber stärker auf dieses Themenfeld gesetzt werden.

 

ELER-Priorität 1

 

Landwirtschaftliche Betriebe müssen in die Lage versetzt werden über die Urproduktion hinaus ihre Erzeugnisse zu veredeln, damit der Mehrwert in der Region bleibt. Handwerkliche Lebensmittelverarbeitung und die Herstellung neuer qualitativ hochwertiger und Bio-Produkte sind vorrangig zu unterstützen.

Angebote, die sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche richten und die häufig von Schulklassen wahrgenommen werden, wie „Lernort Bauernhof“  oder die BNE-Projekte, sind mit Nachdruck zu fördern und müssen nahezu komplett von der öffentlichen Hand finanziert werden. Es ist überwiegend gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlich Tätigen nicht zuzumuten, für ihr Engagement auch noch zu bezahlen (z.B. 50 Prozent Eigenmittel).

 

ELER-Priorität 2

 

Das Netzwerk begrüßt das Vorhaben, dem ökologischen Landbau mit dem Artikel 30 eine eigene Richtlinie einzuräumen. Die Umstellung auf die ökologische Bewirtschaftung muss gefördert werden. Die Umstellungsprämie muss sich von anderen Umweltprämien deutlich abheben, da die Umstellung in der Regel mit einem hohen Investitionsbedarf einhergeht. Leistungen des Ökologischen Landbaus müssen mit Leistungen der Agrarumweltmaßnahmen kombinierbar sein.

 

Die landwirtschaftlichen Biobetriebe haben in unserer Region noch ein Nischen-Dasein. Sie können zwar leben, aber häufig nicht expandieren, da Land entweder nicht verfügbar oder aufgrund der Umstellung für einige Zeit nicht adäquat zu refinanzieren ist (Umstellung) wie für einen mitbietenden konventionellen Landwirt, der dieses Problem nicht hat. Wertschöpfungsketten lassen sich monitär allerdings nur darstellen, wenn die Lebensmittelproduktion eine Mindestgröße hat, unter der sie rentabel funktioniert.

 

ELER-Priorität 3

 

Im Gegensatz zu anderen Regionen beteiligt sich der Landkreis nicht an der Mitfinanzierung eines Landschaftspflegeverbandes. Aus Erfahrungen anderer Regionen wissen wir, dass eine solche Einrichtung eine nachhaltige Hilfestellung bei der Verarbeitung von Obst und für die In-Wert-Setzung der zahlreichen brachliegenden Streuobstwiesen geben kann. Projekte zum Erhalt von Streuobstwiesen und der Entwicklung von Obstprodukten sind prioritär zu fördern.

 

ELER-Priorität 4

 

Die Verbuschung  und damit der Verlust wertvoller Biotope in FFH-Gebieten und im Grünen Band lässt sich nur dadurch aufhalten, dass Schäfer deutlich stärker finanziell unterstützt werden, so dass sie von ihrer Tätigkeit auch leben können. Ebenso müssen die Risiken hoher Rückzahlungen gemindert und der bürokratische Aufwand gesenkt werden.

In Kooperation mit den Verbanden der Landwirte sind regionale Ansätze zu fördern, die eine Umsetzung des Greenings mit einem hohem ökologischen Wert erreichen. ENL-Projekte haben einen hohen Stellenwert. Sie sollten im Sinne der Nachhaltigkeit mit den regionalen Akteuren entwickelt werden.

 

 

Um die Ökolandbauförderung und weiteren Förderbedarf mit positiv ökologischen Auswirkungen tatsächlich spürbar umsetzen zu können, bedarf es einer Umverteilung  von 15 Prozent der Mittel von der ersten in die zweite Säule. Dafür sprechen wir uns aus.

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